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Irmgard Etlinger I. Etlinger Rechtsanwältin

Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

 

WERKVERTRAGSRECHT

In einem Werkvertrag wird der gegenseitige Austausch von Leistungen oder – anders formuliert – die Herstellung eines bestimmten Werkes vertraglich geregelt. Dazu gehören Sachwerke, Geistestätigkeiten oder ein bestimmter Arbeitserfolg. Das können beispielsweise Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten, Bauarbeiten, oder die Erstellung von Gutachten sein.

Wenn es zu ernsthaften Streitigkeiten kommt bezüglich der Ausführung, Kosten oder sonstigen Vereinbarungen eines "Werkes", ist häufig rechtliche Unterstützung notwendig.

Werkunternehmer sind Sie als Handwerker, Bauunternehmer, Dienstleister oder Künstler. Besteller sind Sie, wenn Sie eine der o.g. Personen und deren Leistung in Anspruch nehmen.

Werkunternehmer

Als Bauunternehmer bzw. Subunternehmer, Handwerker oder Dienstleister stellen Sie Ihre Leistung und Ihr Equipment zur Verfügung und begeben sich dabei in sogenannte Leistungs- sowie Preisgefahr. Das bedeutet, Sie gehen bis zu einem gewissen Maße in Vorleistung, ohne erst einmal Geld dafür zu bekommen. Preisgefahr besteht insofern, dass der Besteller bzw. Auftraggeber nicht in der Lage bzw. gewillt sein könnte, die von Ihnen erbrachten Leistungen zu bezahlen.

Zu diesen rechtlichen Themen berate und vertrete ich Sie unter anderem:

  • Durch von Ihnen nicht beeinflussbare Umstände kommt es zu Verzögerungen oder Mängeln.
  • Im Laufe Ihrer Arbeit erhöhen sich unerwartet Ihre Kosten – und der Auftraggeber will diese nicht zahlen.
  • Sie haben unwissend mangelhafte Materialien benutzt – wer zahlt das?
  • Der Besteller verlangt eine Nachbesserung – müssen Sie das tun?
  • Trotz mehrmaliger Nachbesserungen Ihrerseits kommt es zu keiner Einigung.
  • Nach Jahren meldet der Auftraggeber plötzlich Mängel – müssen Sie diese beheben?
  • Die Rechnung wird vom Besteller nur teilweise gezahlt.
  • Der Besteller hält den vereinbarten Zahlungstermin nicht ein.
  • Der Auftraggeber kündigt unerwartet den Werkvertrag.

Ihr Problem in Sachen Werkvertragsrecht war nicht dabei? Ganz bestimmt kann ich Ihnen trotzdem weiterhelfen. Nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit mir auf – per Telefon oder E-Mail – und wir finden eine Lösung.

Besteller

Fast jeder von uns benötigt hin und wieder Handwerker. Sei es für Reparaturen, Neuanfertigungen oder beim Hausbau. Gerade als Bauherr sind Sie auf die fachgerechte Arbeit der von Ihnen beauftragten Handwerksbetriebe angewiesen. Auch andere Leistungen nehmen wir häufig in Anspruch wie die Fahrt mit einem Taxi oder den Friseurbesuch.

Interessant ist hier für Sie noch zu wissen, dass mit einem Werkvertrag – im Unterschied beispielsweise zum Dienstvertrag – ein gewisser Erfolg herbeigeführt werden muss. So sollte die Waschmaschine wieder funktionieren, das neu gebaute Haus frei von Mängeln sein oder der neue Haarschnitt unserem Geschmack entsprechen. Beim Misserfolg des Friseurs wird wegen des geringen materiellen Schadens eher selten ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen. Anders ist das bei Handwerkerleistungen oder erst recht beim Hausbau: Hier geht es oft um ziemlich viel Geld.

Und leider kann dabei einiges schiefgehen: Die Arbeiten

  • werden mangelhaft ausgeführt
  • werden nicht zum vereinbarten Zeitpunkt begonnen bzw. beendet
  • kosten erheblich mehr als vereinbart

Ich berate Sie rechtlich und vertrete Sie unter anderem zu folgenden Themen:

  • Vertragstypische Inhalte eines Werkvertrages
  • Definition des Fertigstellungstermins
  • Rechte des Bestellers bei auftretenden Sach- und Rechtsmängeln
  • Verjährung der Mängelansprüche
  • Nachbesserungspflicht durch den Werkunternehmer
  • Bestimmungen für Schadenersatz und Rücktritt
  • Minderungs- und Kündigungsrecht des Bestellers
  • Mitwirkung des Bestellers
  • Gewährleistungen
  • Haftungsvereinbarungen und –ausschlüsse
  • Zahlungsvereinbarungen
  • Nutzungsrechte

Ihr Problem in Sachen Werkvertragsrecht war nicht dabei? Ganz bestimmt kann ich Ihnen trotzdem weiterhelfen. Nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit mir auf – per Telefon oder E-Mail – und wir finden eine Lösung.